Ereignis: Fronleichnam
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Allgemeine Informationen
Beschreibung * Fronleichnam ist kein gesetzlicher Feiertag, außer in folgenden Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes im Landkreis Bautzen: Bautzen (nur in den Ortsteilen Bolbritz und Salzenforst), Crostwitz, Göda (nur im Ortsteil Prischwitz), Großdubrau (nur im Ortsteil Sdier), Hoyerswerda (nur im Ortsteil Dörgenhausen), Königswartha (nicht im Ortsteil Wartha), Nebelschütz, Neschwitz (nur in den Ortsteilen Neschwitz und Saritsch), Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal und Wittichenau. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort, nicht der Wohnort eines Arbeitnehmers. |
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